Satzung des VfB Döbbrick
Beitragsordnung des VfB Döbbrick
(gültig ab Januar 2012)
1. Beiträge
für aktive Sportler 120,00 € (10,00 € mtl.)
für fördernde Mitglieder 60,00 € (5,00 € mtl.)
für Kinder/Jugendliche 60,00 € (5,00 € mtl.)
für Studenten/Rentner/Arbeitslose 60,00 € (5,00 € mtl.)
für Ehrenmitglieder frei
2. Aufnahmegebühr (einmalig)
Aktive 12,50€
Kinder/Jugendliche 5,00€
Fördernde Mitglieder frei
3. Beitrag Mitglied auf Zeit
1 Monat 15,00€
2 Monate 24,00€
3 Monate 30,00€
4. Fälligkeit (Zahlweise)
a) - als Jahresbeitrag im Januar oder
- als Halbjahresbeitrag im Januar und Juli
b) - bar an Kassierer
oder
- per Überweisung auf Konto (siehe 4.1 Bankdaten)
oder
- mit Einzugsermächtigung an Sportverein
c) - bei nicht termingerechter Zahlung (Beitrag ist bringepflichtig) beträgt die Verspätungszulage pro angefangenen Monat 2,50€
4.1 Bankdaten
Inhaber: VfB Döbbrick
IBAN: DE61 1805 0000 3112 1011 61
BIC: WELADED1CBN
5. Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen.
Der Mitgliedsbeitrag beim VfB Döbbrick ist ein Jahresbeitrag und wird nicht bei Kündigung der Mitgliedschaft vor dem 31.12. zurückerstattet.
Aktive Mitglieder aus der Abteilung Fußball deren Saison vom 01.07. bis zum 30.06. geht, können mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum 30.06. eines Kalenderjahres kündigen.
6. Sozialklausel
Auf begründeten Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand beschließen, dass der Mitgliedsbeitrag zeitweilig verringert oder gestundet wird. In besonders schwierigen Situationen für ein Mitglied kann der Vorstand beschließen, dass auf Aufnahmegebühr und/oder Beitrag befristet verzichtet wird.